Rz. 15
Normen, die vom Überwachungsrecht erfasst werden, können sein:
- Regelungen des BBiG
- Regelungen der Handwerksordnung betreffend die Berufsausbildung
- Regelungen des JArbSchG
- Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften betreffend Jugendliche und Auszubildende.
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