Rz. 115

Über Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Wahl ebenso wie mit der Bestellung und der Zusammensetzung des Wahlvorstands hat das Arbeitsgericht im Beschlussverfahren gem. §§ 2a, 80 ff. ArbGG zu entscheiden.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge