Rz. 19

Das Wahlergebnis wird vom Betriebsratsvorsitzenden festgestellt und in die Niederschrift der Betriebsratssitzung aufgenommen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge