Das Berufs- oder Vertretungsverbot tritt außer Kraft,
1. |
[1]wenn ein nicht auf eine Maßnahme nach § 90 Absatz 1 Nummer 5 oder Absatz 2 Nummer 5 lautendes Urteil ergeht oder |
Bis 31.07.2022:
1. |
wenn ein nicht auf Ausschließung lautendes Urteil ergeht; |
2. |
wenn die Eröffnung des Hauptverfahrens vor der Kammer für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen abgelehnt wird. |
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