Rz. 121

Die Herabsetzung des Gesellschaftskapitals erfolgt zwecks Ausgleichs von Verlusten. Die Bilanz und der Bericht eines unabhängigen Experten sind der öffentlichen Urkunde über die Kapitalherabsetzung (escritura pública de reducción de capital) beizufügen und im Handelsregister einzutragen. Eine Kapitalherabsetzung mit einer sich gleichzeitig daran anschließenden sofortigen Erhöhung des Stammkapitals (operación acordeón) wird meistens zwecks einer Sanierung durchgeführt. Die alleinige Kapitalherabsetzung reicht zu einer Sanierung nur dann aus, wenn die Gesellschaft mit der verminderten Kapitalausstattung lebensfähig ist. In der Regel benötigt jedoch eine Sanierungsgesellschaft gerade zu diesem Zeitpunkt neues Kapital. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Verlust die Stammkapitalziffer überschreitet und die Gesellschaft dann zumindest finanziell überschuldet ist. In Fällen dieser Art kann ein Kapitalschnitt durch Kapitalherabsetzung und Zuführung neuer Mittel durch eine sich daran anschließende Kapitalerhöhung durchgeführt werden. Die Wirksamkeit des Beschlusses über die Herabsetzung des Kapitals ist von der vorgenannten Durchführung der gleichzeitigen Kapitalerhöhung abhängig.

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