TOP XX: Erhebung einer Sonderumlage wegen Heizölzukaufs

Aufgrund der langanhaltenden bis in das Frühjahr reichenden Kälteperiode hat sich der Ansatz der voraussichtlichen Heizkosten als zu gering erwiesen. Zur Finanzierung eines insoweit nicht berücksichtigten zusätzlichen Heizölkaufs werden zusätzliche liquide Mittel in Höhe von 3.000 EUR erforderlich. Die Wohnungseigentümer beschließen daher die Erhebung einer Sonderumlage in Höhe von 3.000 EUR. Die Kostenverteilung erfolgt nach dem geltenden Kostenverteilungsschlüssel nach Miteigentumsanteilen. Auf die einzelnen Wohnungseigentümer entfallen insoweit folgende Beiträge:

  • Wohnung Nr. 1 (100/1.000 MEA): 300 EUR
  • Wohnung Nr. 2 (120/1.000 MEA): 360 EUR
  • (...)

Alternative: Die auf die einzelnen Wohnungseigentümer entfallenden Beiträge werden nach Miteigentumsanteilen verteilt und sind im Einzelnen in einer entsprechenden Anlage aufgelistet, die Bestandteil dieses Beschlusses ist.

Die Beiträge sind bis zum ______ dem gemeinschaftlichen Girokonto anzuweisen. Wohnungseigentümer, die ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, sorgen bitte zum Zeitpunkt der Fälligkeit für eine ausreichende Kontendeckung.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: _____

Nein-Stimmen: _____

Enthaltungen: _____

Der Versammlungsleiter verkündete folgendes Beschlussergebnis:

______________

Der Beschluss wurde angenommen/abgelehnt.

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