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Die Ehe ist eine Verbindung zwischen Mann und Frau, die aufgrund ihres freiwilligen und freien Entschlusses, die Ehe schließen zu wollen, entsteht. Die Ehe ist seit 2014 auch in dem Grundgesetz definiert, und zwar als eine besondere Verbindung zwischen einem Mann und einer Frau. Sinn und Zweck der Ehe ist es, eine harmonische und dauerhafte Lebensgemeinschaft zu schaffen, um eine ordentliche Kindererziehung zu ermöglichen. Mann und Frau, die die Ehe schließen wollen, sollten ihre Charaktereigenschaften und ihren Gesundheitszustand kennen (§ 1 FamG). Das slowakische Recht kennt das Institut der Verlobung nicht. Die Verlobung dient lediglich den traditionellen Zwecken und hat keine Rechtsfolgen.[1]

Die Eheschließung zwischen gleichgeschlechtlichen Paaren ist im slowakischen Recht nicht zulässig.

[1] Das Familiengesetz verwendet dennoch den Begriff "Verlobte", ohne diesen zu definieren.

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