Rz. 187

Die Steuersituation auf der Ebene der Gesellschafter ist beispielhaft. Der allgemeine Einkommensteuersatz beträgt derzeit maximal 22 %. Dividendeneinkünfte von in Singapur steuerpflichtigen Gesellschaften sind steuerfrei. Gleiches gilt grundsätzlich auch für ausländische Einkünfte, welche nach Singapur fließen. Die Steuerfreiheit von Dividenden setzt sich in der Steuerfreiheit von Erlösen aus Beteiligungsveräußerungen fort. Auch hier gilt der Grundsatz, dass keine Capital Gains Tax auf Gewinne aus der Veräußerung des Anlagevermögens erhoben wird.

 

Rz. 188

Um ausländische Manager mit regionaler Verantwortung anzulocken, wurde die Not Ordinarily Resident Taxpayer Scheme geschaffen. Unter gewissen Voraussetzungen wird bei diesen Personen lediglich der Zeitraum der Besteuerung unterworfen, in dem sich die Personen physisch in Singapur aufhalten. Einkünfte während der Tätigkeit außerhalb Singapurs sind dagegen steuerbefreit. Diese Scheme wird letztmalig in 2020 für einen Zeitraum von fünf Jahren gewährt.

 

Weitere Informationen und Materialien, wie z.B. Muster, Formulare, amtliche Texte und Internetadressen, befinden sich im Downloadbereich.

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