Unter einer Sicherungsanordnung ist eine gerichtliche Entscheidung zu verstehen, durch die der Mieter verpflichtet wird, eine fällige Geldforderung bei der Hinterlegungsstelle des Gerichts zu hinterlegen. Auf diese Weise sollen die Rechte des Vermieters gegenüber zahlungsschwachen Schuldnern gestärkt werden.
Das Rechtsinstitut der Sicherungsanordnung wurde durch das MietRÄndG 2013 in die ZPO eingefügt.[1] Die Einzelheiten sind in § 283a ZPO geregelt.
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