Leitsatz (amtlich)
1. Schadenersatzansprüche eines Versicherten aus einem Arbeitsunfall gegen einen Zweitunternehmer sind ausgeschlossen, wenn er in dem Betrieb dieses Unternehmens tätig wird, dh seine Tätigkeit muß in ursächlichem Zusammenhang mit dem Unfall stehen, sie muß für dieses Unternehmen "typisch" sein.
2. Das ist zB nicht der Fall beim Krautbeseitigen an der Hebeschere auf einer Wurzelerntemaschine des Zweitunternehmers durch eine vom Erstunternehmer abgestellte Aushilfskraft.
Fundstellen
Dokument-Index HI1985193 |
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen