Nachgehend

BSG (Beschluss vom 28.03.2023; Aktenzeichen B 12 BA 19/22 B)

 

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen zu 1) bis 3), die ihre Kosten selbst zu tragen haben.

Der Streitwert wird auf 59.020,98 EUR festgesetzt.

 

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit eines Betriebsprüfungsbescheides der Beklagten, mit dem diese eine Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen in Höhe von insgesamt 60.546,03 EUR geltend macht, wobei im hiesigen Verfahren ausschließlich die Nachforderung betreffend die Tätigkeit des Beigeladenen zu 1) als Geschäftsführer bei der Klägerin im Zeitraum vom 01.01.2014 bis 30.09.2017 in Höhe von 59.020,98 EUR streitgegenständlich ist.

Unter dem 15.08.2010 schlossen der Beigeladene zu 1) und Herr N.C., jeweils als Treugeber, mit Frau T.C. - der Ehefrau des Beigeladenen zu 1) - als Treuhänderin einen Treuhandvertrag als entgeltlichen Geschäftsbesorgungsvertrag gem. § 675 BGB.

Dieser Treuhandvertrag vom 15.08.2010 enthält unter anderem folgende Regelungen:

"§ 1 Treuhandverhältnis

1. Die Treuhänderin wird bei der Gründung der Fa. Transport & Baustoffe C. UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in T. (im Folgenden "Gesellschaft" genannt) eine Stammeinlage i.H.v. 700,00 EUR gem. § 9 a Abs. 4 GmbHG übernehmen. Sie wird diesen zukünftigen Geschäftsanteil an der Gesellschaft treuhänderisch für die Treugeber halten.

Die Treugeber sind an der Treuhand jeweils zu 50 % beteiligt.

2. Das Treuhandverhältnis besteht fort, wenn das Stammkapital der Gesellschaft aus Gesellschaftsmitteln gem. § 57 c GmbHG erhöht wird, auch dann wenn infolgedessen die Gesellschaft von einer UG (haftungsbeschränkt) in eine GmbH umgewandelt wird.

§ 2 Pflichten der Treuhänderin

1. Die Treuhänderin wird ihre Gesellschafterrechte im Rahmen der ihr in der Gesellschaft obliegenden Verpflichtungen ausschließlich im Interesse der Treugeber ausüben.

Sie wird dabei den Weisungen der Treugeber, insbesondere auch hinsichtlich der Stimmrechtsausübung Folge leisten.

2. Die Treuhänderin wird die Treugeber über die Verhältnisse der Gesellschaft und des treuhänderisch gehaltenen Geschäftsanteils unterrichten, soweit sie diesbzgl. nicht einer gesellschaftsrechtlichen Geheimhaltungspflicht unterliegt.

3. Die Treuhänderin wird außergewöhnliche Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Treuhandverhältnis nur machen oder Verpflichtungen dazu nur eingehen, wenn die Treugeber ihre Einwilligung dazu erteilt haben.

4. Die Treuhänderin wird das Treuhandverhältnis ggü. Dritten nicht offenbaren.

§ 3 Pflichten der Treugeber

1. Die Treugeber werden der Treuhänderin keine Weisungen erteilen, durch deren Befolgung sie gegen ihre gesellschaftsrechtlichen Verpflichtungen verstoßen würde.

2. Die Treugeber erstatten der Treuhänderin die Aufwendungen, die diese zur ordnungsgemäßen Erfüllung ihrer Aufgaben nach diesem Vertrag macht.

Die Treugeber erstatten der Treuhänderin auch außergewöhnliche Aufwendungen, wenn diese aufgrund der Regelung in § 2 Ziff. 3 entstanden sind.

3. Die Treugeber vergüten die Treuhänderin für ihre Treuhandtätigkeit jährlich mit einem Betrag i. H. v. ............. EUR (zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer).

Die Höhe der Vergütung trägt dem Umstand Rechnung, dass die Treuhänderin am Geschäftsbetrieb der Gesellschaft nicht beteiligt ist, jedoch die Treugeber, die das operative Geschäft der Gesellschaft führen.

(...)

§ 5 Sicherung der Treugeber

Die Treuhänderin erteilt hiermit den Treugebern unwiderruflich Vollmacht zur Ausübung des Stimmrechts aus dem von der Treuhänderin gehaltenen Geschäftsanteil an der Gesellschaft.

Die Treugeber sind berechtigt, Untervollmacht zu erteilen.

Eine weitere Sicherung der Treugeber erfolgt nicht.

(...)"

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird auf den Treuhandvertrag vom 15.08.2010 Bezug genommen.

Mit notarieller Urkunde vom 20.09.2010 errichtete Frau T.C. nach § 2 Abs. 1a GmbHG eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma Transport & Baustoffe C. UG (haftungsbeschränkt) mit dem Sitz in T..

Diese notarielle Urkunde enthielt unter anderem folgende Regelungen:

"1. Die Erschienene errichtet hiermit nach § 2 Abs. 1a GmbHG eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma Transport & Baustoffe C. UG (haftungsbeschränkt) mit dem Sitz in T.

2. Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von Transportdienstleistungen sowie der Handel mit Baustoffen.

3. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 700,00 EUR (...) und wird vollständig von Frau T.C. geb. L., geb. 00.00.1970, wohnhaft C.Buschkamp 10, 48324 Sendenhorst (Geschäftsanteil Nr. 1) übernommen.

Die Einlage ist in Geld zu erbringen, und zwar sofort in voller Höhe.

4. Zum Geschäftsführer der Gesellschaft wird Herr Ralph Baumert, geb. 18.08.1967, C.straße 0, 00000 T. bestellt.

Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 des Bürgerlichen Gesetzbuchs befreit.

(...)"

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird auf die notarielle Urkunde vom 20.09.2010 Bezug genommen.

Ausweislich der not...

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