Entscheidungsstichwort (Thema)

Opferentschädigung. Gewalttat. Ausländer. Gegenseitigkeitsprinzip. Stichtagsregelung. Verfassungsmäßigkeit

 

Orientierungssatz

Zur Rechtmäßigkeit der Versagung von Entschädigungsleistungen nach § 1 Abs 4 OEG aF an einen jugoslawischen Staatsangehörigen, der seit vielen Jahren in der Bundesrepublik Deutschland lebt und arbeitet und der vor der Geltung der Stichtagsregelung des Art 7 S 3 OEGÄndG 2 durch eine Gewalttat geschädigt wurde.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 06.03.1996; Aktenzeichen 9 RVg 3/95)

BSG (Urteil vom 06.03.1996; Aktenzeichen 9 RVg 4/95)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI2051888

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