Entscheidungsstichwort (Thema)
Krankenversicherung. keine Kostenübernahme einer aktiv-spezifischen Immuntherapie. Wirksamkeitsnachweis. Definition: besondere Therapierichtung und medizinischer Fortschritt
Leitsatz (amtlich)
1. Die aktiv-spezifische Immuntherapie mit sog reiner autologer Tumorvakzine ist keine allgemein anerkannte Behandlungsmethode im Sinne von § 2 Abs 1 S 3 SGB V.
2. Der Wirksamkeitsnachweis eines neuen Heilverfahrens mit naturwissenschaftlichem Denkansatz ist mit prospektiven, randomisierten klinischen Studien zu erbringen.
3. Zur Auslegung der Begriffe "besondere Therapierichtungen" und "medizinischer Fortschritt" in § 2 Abs 1 S 2 und 3 SGB V.
Nachgehend
Sächsisches LSG (Urteil vom 01.06.1999; Aktenzeichen L 1 KR 1/97) |
Fundstellen
Dokument-Index HI2061076 |
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen