Entscheidungsstichwort (Thema)

Krankenversicherung. keine Kostenübernahme einer aktiv-spezifischen Immuntherapie. Wirksamkeitsnachweis. Definition: besondere Therapierichtung und medizinischer Fortschritt

 

Leitsatz (amtlich)

1. Die aktiv-spezifische Immuntherapie mit sog reiner autologer Tumorvakzine ist keine allgemein anerkannte Behandlungsmethode im Sinne von § 2 Abs 1 S 3 SGB V.

2. Der Wirksamkeitsnachweis eines neuen Heilverfahrens mit naturwissenschaftlichem Denkansatz ist mit prospektiven, randomisierten klinischen Studien zu erbringen.

3. Zur Auslegung der Begriffe "besondere Therapierichtungen" und "medizinischer Fortschritt" in § 2 Abs 1 S 2 und 3 SGB V.

 

Nachgehend

Sächsisches LSG (Urteil vom 01.06.1999; Aktenzeichen L 1 KR 1/97)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI2061076

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