Entscheidungsstichwort (Thema)
Krankenversicherung. Beitragszahlung. Zahlungspflichtiger. Leistungsempfänger. Sonderversorgungssystem. DDR. Übergangsregelung für 1991
Leitsatz (amtlich)
Wer als Bezieher einer Versorgung aus einem früheren Sonderversorgungssystem, gewährt durch das Bundesverwaltungsamt, bis 31.12.1990 gemäß § 14d SVG DDR vom 28.6.1990 (GBl S 486) Pflichtmitglied der gesetzlichen Krankenversicherung war und es ab 1.1.1992 wieder ist, war auch im Jahr 1991 wie ein pflichtversicherter Rentner ohne eigene Beitragsleistung zu behandeln.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI2051935 |
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