Orientierungssatz
Bei der GEMA-Sozialkasse handelt es sich um eine Versorgungseinrichtung iS von § 180 Abs 8 S 2 Nr 3 RVO. Die von ihr an durch sie Begünstigte (Komponisten und deren Witwen) gezahlten Leistungen sind daher Versorgungsbezüge und unterliegen der Beitragspflicht zur Krankenversicherung der Rentner.
Fundstellen
Dokument-Index HI2038977 |
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