Entscheidungsstichwort (Thema)

Vertragsarzt. Leistungserbringung. medizinisch-technisches Großgerät. Genehmigungsvorbehalt. rückwirkende Genehmigung. Bedarfsprüfung

 

Orientierungssatz

1. Der in § 7 BMV-Ä bzw § 29 EKV-Ä statuierte Genehmigungsvorbehalt für Großgeräte stützt sich auf eine ausreichende gesetzliche Ermächtigungsgrundlage (vgl BSG vom 14.5.1992 - 6 RKa 41/91 = SozR 3-2500 § 122 Nr 3).

2. Unter den in S 2 und 3 des § 85 Abs 2a SGB 5 genannten Voraussetzungen gelten medizinische Großgeräte ab 1.1.1993 als abgestimmt iS des § 122 SGB 5. Eine rückwirkende, die Zeit vor dem Inkrafttreten der Gesetzesergänzung erfassende Standortgenehmigung kann weder aus dem Gesetzeswortlaut noch aus der Begründung des Gesetzentwurfs entnommen werden.

3. Die gesetzliche Fiktion "gelten als abgestimmt" führt lediglich dazu, daß die Vergütung von Leistungen, die mit einem nicht nach § 122 SGB 5 abgestimmten medizinisch-technischen Großgerät erbracht worden sind, nicht - wie es S 1 bestimmt - ausgeschlossen ist. Wenn die Vergütung von Leistungen, die mit bisher nicht genehmigten Großgeräten erbracht worden sind, wegen der in § 85 Abs 2a S 2 SGB 5 getroffenen Regelung nicht mehr ausgeschlossen ist, begründet dies noch nicht den Anspruch des einzelnen Vertragsarztes auf Vergütung der mit einem solchen Großgerät erbrachten Leistungen.

4. Ärzte, die möglicherweise wegen der unsicheren Rechtslage, die die Kammer nur bis zur Entscheidung des BSG vom 14.5.1992 als gegeben ansieht, davon abgesehen haben, ein Großgerät anzuschaffen und eine Genehmigung zur Nutzung zu beantragen, müssen sich jetzt einer Bedarfsprüfung stellen.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 29.01.1997; Aktenzeichen 6 RKa 21/96)

BSG (Urteil vom 29.01.1997; Aktenzeichen 6 RKa 23/96)

BSG (Urteil vom 29.01.1997; Aktenzeichen 6 RKa 22/96)

BSG (Urteil vom 29.01.1997; Aktenzeichen 6 RKa 20/96)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI2052012

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge