Rz. 113

Die materiell-rechtlichen Probleme einer internationalen Fusion resultieren daraus, dass die kumulative Anwendung sowohl des Gesellschaftsstatuts der übertragenden Gesellschaft als auch des Gesellschaftsstatuts der aufnehmenden Gesellschaft zu unlösbaren Widersprüchen führen kann. Eine Rechtsprechung ist in Serbien zu diesem Punkt bislang nicht ersichtlich. Es kann aber aufgrund der starken Anlehnung an das deutsche Umwandlungsrecht angenommen werden, dass die Fragestellungen ähnlich beurteilt werden würden. Dort herrscht die Auffassung vor, dass eine grenzüberschreitende Fusion nicht möglich ist, wenn die beteiligten Rechtsordnungen nicht in den Fragen des Vermögensübergangs, der Gläubigersicherung und des Schutzes der Anteilseigner aufeinander abgestimmt sind. Soweit die beteiligten Rechtsordnungen lediglich hinsichtlich der Fusionsvoraussetzungen und des Verfahrens divergieren, steht nichts im Wege, von jeder der beteiligten Gesellschaften die Einhaltung sämtlicher Erfordernisse zu verlangen, die nach ihrem Gesellschaftsstatut erfüllt werden müssen. Das ZPD enthält eine Reihe von Regeln für grenzüberschreitende Fusionen, die voraussichtlich 2022 in Kraft treten werden. Es bleibt abzuwarten, wie diese Regeln in der Praxis angewendet werden.

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