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Die Existenz der Gesellschaft kann mit der Vorlage eines beglaubigten Handelsregisterauszuges zweifelsfrei nachgewiesen werden. Die Suche nach einem bestimmten Eintrag einer Gesellschaft kann relativ einfach über das Internet vorgenommen werden (www.zefix.ch). Aus dem Handelsregisterauszug gehen auch die Vertretungsbefugnisse der Organe eindeutig hervor.

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