Rz. 104

Da das schwedische Recht davon ausgeht, dass beide Ehegatten denselben wirtschaftlichen Standard nur während der Ehe haben und die Ehe kein Versorgungsinstitut ist, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Unterhalt nach der Scheidung.

 

Rz. 105

In Ausnahmefällen kann für eine begrenzte Zeit nach der Scheidung Unterhalt verlangt werden, z.B. wenn ein Partner in einer längeren Ehe nicht am Erwerbsleben der Ehegatten teilgenommen hat und überwiegend die Kinder betreut hat sowie dann, wenn er sich in seinem Beruf zunächst weiterbilden muss, um wieder angemessene Arbeit zu finden.[56] Auch hohes Alter – bei einer langen Ehe – und Invalidität, die es unwahrscheinlich machen, eine Arbeit zu finden, können ausnahmsweise einen Anspruch auf Unterhalt begründen.[57] Die Funktion eines solchen Unterhalts ist vorrangig die Sicherung eines Grundbedarfs und nicht etwa eine Standardsicherung. Dass u.U. der eine Ex-Ehegatte nach der Scheidung ein erheblich höheres Einkommen hat als der andere Ex-Ehegatte, macht ihn nicht unterhaltspflichtig.[58]

[56] Nyström, Familjens Juridik, S. 44.
[57] Nyström, Familjens Juridik, S. 47.
[58] Rother-Schirren/Schüldt in: Olsson/Rother-Schirren/Schüldt, Familjejuridik, S. 22 u. 23.

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