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Für die Staatsangehörigen der Staaten des Nordischen Rates gilt die königliche Verordnung 1931:429 NÄF über gewisse Rechtsverhältnisse betreffend Ehe, Adoption und Vormundschaft. Sie beruht auf der 1931 zwischen den fünf nordischen Staaten geschlossenen Konvention über die internationalen privatrechtlichen Bestimmungen über Ehe, Adoption und Vormundschaft. Diese Verordnung wurde seit ihrem Bestehen mehrfach geändert und angepasst. Die jüngsten Änderungen (durch Gesetz 2019:236) erfolgten im Zusammenhang mit der Verabschiedung des neuen Gesetzes 2019:234 über die Vermögensverhältnisse von Ehegatten und Lebensgefährten in internationalen Situationen.

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