Rz. 146
Die Arbeitnehmermitbestimmung in schwedischen Aktiengesellschaften wird zum einen im Gesetz über die Mitbestimmung im Arbeitsleben (Lag (1976:580) om medbestämmande i arbetslivet, MBL), zum anderen im Gesetz über die Vertretung von Arbeitnehmern der Privatwirtschaft in Verwaltungsräten (Lag (1987:1245) om styrelserepresentation för de privatanställda) geregelt.[182]
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