Rz. 146

Die Arbeitnehmermitbestimmung in schwedischen Aktiengesellschaften wird zum einen im Gesetz über die Mitbestimmung im Arbeitsleben (Lag (1976:580) om medbestämmande i arbetslivet, MBL), zum anderen im Gesetz über die Vertretung von Arbeitnehmern der Privatwirtschaft in Verwaltungsräten (Lag (1987:1245) om styrelserepresentation för de privatanställda) geregelt.[182]

[182] Zu Einzelheiten und Entwicklungen des schwedischen Kollektivarbeitsrechts wird auf die jährlich in der RIW erscheinenden Beiträge von Griebeler, Länderreport Schweden (zuletzt RIW 2020, 675; RIW 2019, 719; RIW 2018, 747; RIW 2017, 735; RIW 2016, 800; RIW 2015, 731; RIW 2014, 739), verwiesen.

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