Nr. | Auslagentatbestand | Höhe |
---|---|---|
7001 | Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen…… Für die durch die Geltendmachung der Vergütung entstehenden Entgelte kann kein Ersatz verlangt werden. |
in voller Höhe |
7002 | Pauschale für Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen…… (1) Die Pauschale kann in jeder Angelegenheit anstelle der tatsächlichen Auslagen nach Nummer 7001 gefordert werden. (2) Werden Gebühren aus der Staatskasse gezahlt, sind diese maßgebend. |
20 % der Gebühren – höchstens 20,00 EUR |
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen