Rz. 56

Die Aufzählung der Bemessungskriterien in Abs. 1 ist nicht abschließend. Auch weitere, nicht explizit genannte Merkmale können daher in die Bestimmung der Gebühr einfließen. Das Gewicht eines solchen Merkmals ist nicht per se geringer, als das eines ausdrücklich in Abs. 1 genannten Merkmals. Auch dort unerwähnte Kriterien können im Einzelfall ein überragendes Gewicht bei der Gebührenbemessung haben.[132]

 

Rz. 57

Als unbenannte Merkmale gelten etwa

der Erfolg der anwaltlichen Tätigkeit[133]
die Reputation des Anwalts, zumal sich der Anwalt seinen Ruf durch Fortbildung und Spezialisierung in der Regel kostenaufwändig erwerben muss; das Merkmal der Reputation ist daher auch ein Parameter der Bestimmung der angemessenen Vergütung nach § 3a (siehe dort)
die Arbeit an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen oder in der Nacht;[134] empfohlen wird ein Zuschlag von 0,2 bis 0,3 für die Arbeit an Samstagen, von 0,3 bis 0,4 für die Arbeit an Sonntagen und von 0,4 bis 0,5 für die Arbeit an Feiertagen[135]
die durch die besonderen Umstände des Falles (drohende Verjährung, Fristablauf etc.) und/oder die Weisungen des Auftraggebers veranlasste besonders schnelle Mandatsbearbeitung (extremer Zeitdruck)[136]
die Interessenvertretung des Mandanten in der Öffentlichkeit, namentlich gegenüber der Presse[137]
die Bedrohung des Rechtsanwalts durch den/die Gegner[138]
die Kostenstruktur der Anwaltskanzlei[139]
nicht aber die unterbliebene Anpassung der Anwaltsgebühren in der Vergangenheit.[140]
[132] Otto, NJW 2006, 1472, 1477.
[133] Ausführlich Hansens/Braun/Schneider, Teil 1 Rn 153.
[134] Otto, MAH Vergütungsrecht, § 5 Rn 42; ders., NJW 2006, 1472, 1477; Hansens/Braun/Schneider, Teil 1 Rn 150 f.
[135] Vgl. Gerold/Schmidt/Mayer, § 14 Rn 20; Hansens/Braun/Schneider, Teil 1 Rn 150; Bischof/Jungbauer, § 14 Rn 13.
[136] Bischof/Jungbauer, § 14 Rn 13; Hansens/Braun/Schneider, Teil 1 Rn 151.
[137] Bischof/Jungbauer, § 14 Rn 13; Hansens/Braun/Schneider, Teil 1 Rn 152 m.w.N.
[138] Zutreffend Bischof/Jungbauer, § 14 Rn 13.
[139] Hansens/Braun/Schneider, Teil 1 Rn 154 m.w.N.
[140] OLG München RVGreport 2004, 31 = MDR 2004, 176.

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