Rz. 4
Darunter ist jede potenziell dauerhafte Fixierung von Daten auf einem Datenträger unter Einsatz elektronischer Signalverarbeitung zu verstehen. Es ist eingereicht, sobald die für den Empfang bestimmte Einrichtung des Gerichts es aufgezeichnet – nicht ausgedruckt – hat. Risiken liegen also beim Anwalt.[3]
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen