Entscheidungsstichwort (Thema)

Arbeitslosengeld. objektive Verfügbarkeit bei Teilnahme an Bildungsmaßnahme

 

Leitsatz (amtlich)

Eine Arbeitslose ist auch dann verfügbar iS des § 103 Abs 1 S 1 AFG, wenn sie an einem selbstbeschafften Praxistraining für eine Bürotätigkeit teilnimmt, das zuständige Arbeitsamt über Ort und tägliche Dauer des Trainings im Nahbereich unterrichtet hat und fähig und willens ist, bei einem Vermittlungsangebot das Training abzubrechen.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 09.11.1995; Aktenzeichen 11 RAr 33/95)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1655099

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