Entscheidungsstichwort (Thema)

Eingruppierung von Lehrkräften - Berufsschullehrer mit Fachschulteilabschluß

 

Leitsatz (redaktionell)

Berufsschullehrer mit abgeschlossener Fachschulteilstudium "Stenographie" und "Maschineschreiben" sowie einem Fachabschluß "Berufspädagogik" haben keine Anspruch auf Vergütung nach der Vergütungsgruppe IVb BAT-O.

 

Orientierungssatz

Revision eingelegt unter dem Aktenzeichen 8 AZR 26/01.

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 06.09.2001; Aktenzeichen 8 AZR 26/01)

 

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 25.08.2000 wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten der Beschwerde.

Beschwerdewert: 828,75 DM.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI610741

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