Rz. 74

Die Gesellschafter einer GmbH werden mit Angaben von Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Wohnort und des Beitrags zum Stammkapital in das Handelsregister eingetragen. Jede Änderung der persönlichen Daten der Gesellschafter ist zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden.

 

Rz. 75

Die Gesellschaft ist verpflichtet, ein Gesellschafterverzeichnis gemäß den gesellschaftsinternen Richtlinien zu führen. Das Gesellschafterverzeichnis hat folgende Angaben über jeden Gesellschafter zu beinhalten:

Personalangaben (Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnort, Passangaben usw.);
Anteilshöhe;
Angaben über die Bezahlung der Einlagen;
Angaben über die Anteile, die auf die Gesellschaft übertragen wurden, das Datum der Übertragung bzw. des Erwerbs der Anteile durch die Gesellschaft.

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