Rz. 119

Auf allen Rechnungen, Angeboten, Auftragsschreiben und ähnlichen Schriftstücken einer Gesellschaft sind gem. Art. 74 GesG Firma, Rechtsform, Sitz, Ordnungsnummer der Gesellschaft beim Handelsregister und einziger Eintragungscode (cod unic de inregistrare) anzugeben.

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