• "Rücklagenähnlicher" Investitionsabzugsbetrag zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe nach § 7g EStG
  • Zuschussrücklage nach R 6.5 Abs. 4 EStR für im Voraus gewährte Zuschüsse zu Anlagegütern
  • Rücklage nach § 6 UmwStG für Übernahmefolgegewinne
  • Rücklagen in besonders begründeten Ausnahmefällen zur Berücksichtigung von Hochwasserschäden im Zusammenhang mit konkret benannten Wetterereignissen auf Basis sog. Katastrophenerlasse[1]
  • Rücklagen im Regiebetrieb einer kommunalen Gebietskörperschaft oder einer Verbandskörperschaft[2]
  • Zuteilungsrücklage bei Bausparkassen nach § 21b KStG
  • Rücklage aus Billigkeitsgründen (§ 163 Abs. 1 Satz 2 AO).[3]

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