In den Niederlanden, Belgien, Spanien, Portugal, Norwegen, Schweden, Finnland, Irland und Island wird die gleichgeschlechtliche Ehe rechtlich anerkannt. Umstritten und noch ungeklärt ist, ob die ROM-III-Verordnung auch gleichgeschlechtliche Ehen erfasst, da die Verordnung hierzu keinerlei Aussage trifft. Die gegenwärtig in Deutschland wohl h.M.[1] lehnt die Einbeziehung der im Ausland geschlossenen gleichgeschlechtliche Ehen ab und beruft sich dabei auf den Erwägungsgrund Nr. 10 Abs. 1 Satz 1. Danach soll der sachliche Anwendungsbereich der Rom II-VO mit der sog. Brüssel II a-VO im Einklang stehen; diese sehe ebenfalls nur die verschiedengeschlechtliche Ehe erfasst.[2] Das auf die "Scheidung" gleichgeschlechtlicher Ehen anwendbare Recht bestimmt sich nach dieser Ansicht analog Art. 17 Abs. 1 EGBGB.[3]
Letztendlich wird der EuGH diese Qualifikationsfrage zu entscheiden haben.[4]
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