Lfd. Nr. Teil des Ausbildungsberufsbildes Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten Zeitliche Richtwerte in Wochen im
1. bis 12. Monat 13. bis 36. Monat
(1) (2) (3) (4)
1

Notariatsgeschäfte

(§ 4 Absatz 4 Nummer 1)

 

 

 

1.1

Rechtsanwendung in den Bereichen des bürgerlichen Rechts und des Zivilverfahrensrechts

(§ 4 Absatz 4 Nummer 1 Buchstabe a)
a) Vertragsarten unterscheiden, insbesondere Kauf-, Tausch-, Schenkungs-, Miet-, Pacht- und Darlehensvertrag sowie Bürgschaft und Schuldversprechen, und bei der Vorbereitung notarieller Urkunden berücksichtigen 3

 

b) Formerfordernisse von Rechtsgeschäften prüfen

c) Übertragung von Rechten und Ansprüchen prüfen und fallbezogen aufbereiten

d) Voraussetzungen von Rechtsbehelfen prüfen und entsprechende Maßnahmen einleiten

 

4
1.2

Rechtsanwendung im Bereich des Liegenschaftsrechts

(§ 4 Absatz 4 Nummer 1 Buchstabe b)

a) Aufbau und Inhalt des Grundbuchs erfassen, Grundstücksbegriffe unterscheiden, Einsicht in das Grundbuch nehmen

b) Lasten und Beschränkungen an Grundstücken bewerten, insbesondere Dienstbarkeit, Wohnungsrecht, Nießbrauch, Reallast, Hypothek und Grundschuld, einschließlich Abtretung, Rangänderung, Nachverpfändung, Pfandentlassung, Löschung, und unter Berücksichtigung der Formerfordernisse anwenden

c) Sicherungswirkung der Vormerkung berücksichtigen

d) Erklärungen für Eintragungen und Löschungen im Grundbuch sowie Berichtigungsanträge entwerfen

e) Besitz von Eigentum abgrenzen, Voraussetzungen für den Eigentumsübergang bei beweglichen und unbeweglichen Sachen ermitteln und unter Berücksichtigung der Formerfordernisse bei der Vertragsgestaltung anwenden

f) Grundstückskaufverträge und Überlassungsverträge entwerfen und abwickeln, insbesondere Genehmigungen, Zustimmungen und Zeugnisse zum Vollzug einholen sowie gesetzliche Anzeigepflichten beachten

g) Grundschuldbestellungen entwerfen und abwickeln, Erfordernisse der Zwangsvollstreckungsunterwerfung prüfen und berücksichtigen

h) Aufteilungen in Wohnungs- und Teileigentum und Bestellungen von Erbbaurechten sowie Veräußerung dieser Rechte vorbereiten

i) Grundbuchvollzug überwachen

 

30
1.3

Rechtsanwendung in den Bereichen des Familien- und Erbrechts

(§ 4 Absatz 4 Nummer 1 Buchstabe c)

a) Familien- und Güterstand bei der Vorbereitung von Urkunden prüfen

b) betreuungs- und familiengerichtliche[1] [Bis 30.06.2022: , familien- und vormundschaftsgerichtliche] Genehmigungen bei Vorbereitung und Vollzug von Urkunden berücksichtigen

c) familienrechtliche Verträge unter Beachtung der Formerfordernisse entwerfen

d) Annahme Minderjähriger und Volljähriger unterscheiden, hierzu erforderliche Erklärungen und Anträge vorbereiten sowie Anzeigepflichten beachten

e) gesetzliche und gewillkürte Erbfolge unterscheiden und bei der Vorbereitung von Urkunden beachten

f) erbrechtliche Verfügungen in Testamenten und Erbverträgen unter Beachtung der Formerfordernisse entwerfen, insbesondere Erbeinsetzung, Vermächtnis und Auflage

g) Pflichtteilsberechtigung prüfen, Erb- und Pflichtteilsverzicht unterscheiden

h) Anträge auf Erteilung eines Erbscheins und eines Europäischen Nachlasszeugnisses verfassen

i) Erklärungen für die Ausschlagung der Erbschaft vorbereiten und Fristen beachten

 

16
1.4

Rechtsanwendung in den Bereichen des Handels- und Gesellschaftsrechts

(§ 4 Absatz 4 Nummer 1 Buchstabe d)

a) Einsicht in Register und Registerakten nehmen, Informationen aufbereiten, Bescheinigungen entwerfen

b) GmbH-Gesellschaftsverträge, Beschlüsse der Gesellschafterversammlung einer GmbH, Geschäftsanteilsabtretungsverträge sowie Liste der Gesellschafter unter Beachtung der Formerfordernisse entwerfen, vollziehen und steuerliche Beistandspflichten erfüllen

c) Anmeldungen zum Handels-, Genossenschafts- und Vereinsregister entwerfen und einreichen

d) Registervollzug überwachen

 

10
2

Notarielles Berufs- und Verfahrensrecht

(§ 4 Absatz 4 Nummer 2)

 

 

 

2.1

Stellung und Amtspflichten des Notars

(§ 4 Absatz 4 Nummer 2 Buchstabe a)
a) Stellung und Unparteilichkeit des Notars bei der Betreuung von Beteiligten berücksichtigen 2

 

b) Vorschriften des notariellen Berufs-, Verfahrens- und Dienstrechts anwenden

c) gesetzliche Anzeigen und Mitteilungen vornehmen

 

2
2.2

Urkundswesen

(§ 4 Absatz 4 Nummer 2 Buchstabe b)

a) Bücher, Verzeichnisse und Akten führen, Aufbewahrungsfristen beachten

b) Urschrift, Ausfertigung und beglaubigte Abschrift unterscheiden und bei der Vorbereitung von Ausfertigungen, beglaubigten Abschriften und Vermerkblättern beachten

c) Unterschriftsbeglaubigungen entwerfen

 

6
2.3

Verwahrungsgeschäfte

(§ 4 Absatz 4 Nummer 2 Buchstabe c)

a) Verwahrungs- und Massenbuch nebst Namensverzeichnis sowie Anderkontenliste führen; Dokumentations- und Mitteilungspflichten beachten

b) Hinterlegungsanweisungen entwerfen

 

4
3

Kostenrecht

(§ 4 Absatz 4 Nummer 3)

a) Kosten gegenüber den Beteiligten erläutern

b) Kostenberechnungen auf der Grundlage der Geschäftswert- und Gebührenvorschriften erstellen

c) Kosten unter Berücksichtigung der Fälligkeits- und Verjährungsvorschriften einziehe...

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