Lfd. Nr. Teil des Ausbildungsberufsbildes Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten Zeitliche Richtwerte in Wochen im
1. bis 12. Monat 13. bis 36. Monat
(1) (2) (3) (4)
1

Zivilrechtliches Mandat

(§ 4 Absatz 3 Nummer 1)

 

 

 

1.1

Rechtsanwendung im Bereich des bürgerlichen Rechts

(§ 4 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe a)

a) Ansprüche aus Kauf-, Miet-, Darlehens-, Dienst- und Werkvertrag begründen

b) Mahn- und Kündigungsschreiben entwerfen

c) Ansprüche aus unerlaubter Handlung und ungerechtfertigter Bereicherung unterscheiden

d) Arten, Erwerb, Belastung und Untergang von Besitz und Eigentum an beweglichen und unbeweglichen Sachen unterscheiden und bei der Bearbeitung von Fachaufgaben berücksichtigen

e) Ansprüche aus Erb- und Unterhaltsrecht prüfen

 

12
1.2

Rechtsanwendung in den Bereichen des Wirtschafts- und Europarechts

(§ 4 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe b)

a) Haftungs- und Vertretungsumfang der Kaufleute und Unternehmensformen bei der Prüfung und Durchsetzung von Ansprüchen berücksichtigen

b) Gesellschaftsverträge für Personen- und Kapitalgesellschaften vorbereiten

c) Besonderheiten des Handelskaufs, auch im europäischen Bezug, berücksichtigen

d) Kreditarten nach Verwendungsmöglichkeiten und Sicherheiten unterscheiden

e) europäisches Mahnverfahren anwenden

 

8
1.3

Rechtsanwendung im Bereich des Zivilprozesses

(§ 4 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe c)

a) Voraussetzungen für das Mahnverfahren prüfen sowie Anträge auf Erlass von Mahn- und Vollstreckungsbescheiden entwerfen und einreichen

b) Zuständigkeiten der Gerichte bei verschiedenen Klagearten prüfen
3

 

c) außergerichtliches Aufforderungsschreiben unter Berücksichtigung der Ziele und Folgen formulieren, auch in englischer Sprache

d) Anträge auf Bewilligung der Prozesskosten- und Beratungshilfe fertigen; Beschluss prüfen

e) Klageschrift entwerfen

f) den Mandanten den Ablauf eines zivilrechtlichen Verfahrens erläutern, auch in englischer Sprache, und entsprechende Maßnahmen einleiten

g) Folgen gerichtlicher Endentscheidungen einschließlich Rechtsmittel und Rechtsbehelfe prüfen und entsprechende Maßnahmen einleiten

h) Verfahrensfristen erfassen, berechnen und kontrollieren sowie Fristverlängerungs- und Terminverlegungsanträge entwerfen

i) Rechtsmittel- und Rechtsbehelfsschrift erstellen

j) Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz vorbereiten

 

15
2

Zwangsvollstreckungsrechtliches Mandat

(§ 4 Absatz 3 Nummer 2)

a) Verfahren der Zwangsvollstreckung unterscheiden; Organe, Arten und Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung ermitteln

b) Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung in das bewegliche und unbewegliche Vermögen des Schuldners einleiten

c) sonstige Vollstreckungsanträge entwerfen

d) Auszüge aus Schuldnerverzeichnissen einholen

e) Anträge auf Abgabe der Vermögensauskunft sowie auf Haft stellen

f) Einwendungen in der Zwangsvollstreckung unterscheiden, Fristen berechnen und Anträge erstellen, insbesondere sofortige Beschwerde und Erinnerung

g) Zwangsvollstreckung aus europäischen Titeln einleiten; deutsche Titel im europäischen Ausland vollstrecken

 

20
3

Vergütung und Kosten im zivilrechtlichen Mandat

(§ 4 Absatz 3 Nummer 3)

 

 

 

3.1

Vergütungsgrundsätze

(§ 4 Absatz 3 Nummer 3 Buchstabe a)
a) Unterschiede zwischen gesetzlichen Gebühren und Vergütungsvereinbarungen gegenüber Mandanten erläutern 2

 

b) Vergütungsvereinbarungen entwerfen und Honorare abrechnen

c) Gegenstandswerte bestimmen, Wertfestsetzung beantragen und gesetzliche Gebühren und Auslagen unter Berücksichtigung der Anrechnungsvorschriften berechnen, auch für mehrere Auftraggeber

 

5
3.2

Vergütung im Zivilprozess

(§ 4 Absatz 3 Nummer 3 Buchstabe b)

a) Gebühren und Auslagen berechnen, dabei Vorschriften über dieselben und verschiedene Angelegenheiten berücksichtigen

b) Wertänderungen im Verfahrensverlauf beachten

c) Gebühren und Auslagen in Rechtsbehelfs- und Rechtsmittelverfahren ermitteln und berechnen

 

10
3.3

Vergütung in Prozesskosten- und Beratungshilfeverfahren

(§ 4 Absatz 3 Nummer 3 Buchstabe c)

a) Mandanten über die Risiken eines Prozesskostenhilfeverfahrens aufklären

b) Anträge auf Erstattung der Vergütung nach bewilligter Prozesskostenhilfe erstellen

c) Beratungshilfe abrechnen

 

4
3.4

Vergütung in der Zwangsvollstreckung

(§ 4 Absatz 3 Nummer 3 Buchstabe d)

a) Zwangsvollstreckungsmaßnahmen unter Berücksichtigung besonderer Angelegenheiten abrechnen

b) Gegenstandswerte für Vollstreckungsmaßnahmen ermitteln

 

5
3.5

Kostentragung und Kostenfestsetzung

(§ 4 Absatz 3 Nummer 3 Buchstabe e)

a) Kostenanträge entwerfen

b) Kostenfestsetzungs- und Kostenausgleichungsanträge erstellen

c) Festsetzung der Vergütung gegen den Mandanten beantragen

 

5
3.6

Gerichtskosten

(§ 4 Absatz 3 Nummer 3 Buchstabe f)

a) Gerichtskostenvorschüsse zu verschiedenen Verfahrensarten berechnen

b) Gerichtskostenrechnungen kontrollieren

 

3
4

Zahlungsverkehr

(§ 4 Absatz 3 Nummer 4)

a) Zahlungsvorgänge abwickeln, überwachen, kontrollieren und dokumentieren

b) elektronischen Zahlungsverkehr mit Gerichten und Mandanten durchführen

 

3

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