(1) 1Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2009 in Kraft und mit Ablauf des 30. Juni 2013 außer Kraft. 2Abweichend von Satz 1 tritt § 1 Satz 1 Nr. 2 am 31. Dezember 2011 außer Kraft.

 

(2) Gleichzeitig mit dem Inkrafttreten nach Absatz 1 Satz 1 tritt die Thüringer Regelsatzverordnung vom 25. Juni 2008 (GVBl. S. 213) außer Kraft.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge