1Die Verordnung tritt am 1. Juli 2009 in Kraft. 2Gleichzeitig tritt die Verordnung vom 10. Juni 2008 (GV.NRW. S. 473) außer Kraft.

3Das zuständige Ministerium berichtet der Landesregierung bis zum 31. Dezember 2013 über die Notwendigkeit des Fortbestandes dieser Verordnung.

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