Rn 18

Ist bei Veräußerung eines ausl Grundstücks Vertragsstatut und Ortsstatut deutsches Recht, so besteht bei Nichtbeachtung der von § 311b I 1 BGB geforderten notariellen Beurkundung die Möglichkeit der Heilung durch Erfüllung nach § 311b I 2 BGB. Diese ist selbstständig nach Art 43 an den Belegenheitsort anzuknüpfen, so dass es auf eine Grundbucheintragung nach deutschem Recht nicht ankommt (BGHZ 73, 391; Ddorf NJW 81, 529 f; Erman/Hohloch Rz 17).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge