Rn 198
Beim Verschulden ist insb die Beweislastumkehr bei Konstruktions-, Fabrikations- und ggf auch Instruktionsfehlern zu beachten (s.u. Rn 201): Das diesbezügliche Verschulden des Herstellers wird vermutet, eine Entlastung gelingt selten.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen