Rn 190
Für den persönlichen Schutzbereich gelten die allgemeinen Grundsätze über Verkehrspflichtverletzungen (s.o. Rn 121), dh die Produzentenpflichten richten sich nach den in Frage kommenden Benutzern; Maßstab ist die am stärksten schutzbedürftige Gruppe.
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