Rn 4

Das Privatrecht (und ebenso das Öffentliche Recht) kennen viele weitere rechtlich bedeutsame Altersstufen, von deren Erreichen bestimmte Rechte und Pflichten abhängig sind. Zu Einzelheiten vgl die Übersicht bei MüKoBGB/Schmitt § 2 Rz 13; ferner L. Prütting Das Lebensalter im privaten und öffentlichen Recht, 1954. Grundprobleme von Altersabstufungen erörtern Spickhoff AcP 208, 345 und Roth AcP 208, 452. Zur gesetzlichen Entwicklung der Geschäftsfähigkeit und zu den Rechtsfolgen der Geschäftsunfähigkeit vgl Wedemann AcP 209, 668. Zur Einwilligung eines einsichts- und urteilsfähigen Minderjährigen im Rahmen eines Eingriffs in seine körperliche Unversehrtheit vgl Götz FS Coester-Waltjen S 89 ff.

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