Rn 27

Neben der Anfechtung nach §§ 1954 ff ist ein Widerruf nicht möglich. IÜ ist auch für die Anwendung der Grundsätze über die Störung der Geschäftsgrundlage auf die Annahme- oder Ausschlagungserklärung kein Raum. Bei einem Irrtum über den Berufungsgrund ist § 1949 zu beachten.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge