Rn 7
Sie ist in S 1 ausdrücklich genannt. Str ist, ob der Nießbraucher auch passiv zum Adressaten einer Kündigung des Schuldners wird (RGRK/Rz 3; aA Staud/Heinze Rz 8). Das ist abzulehnen, denn der Nießbraucher ist insoweit nicht schutzbedürftig.
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