Rn 9

Der Ausspruch nach § 94 ist nicht isoliert anfechtbar. Er kann nur zusammen mit der Hauptsache angefochten werden (§ 99 I) oder im Falle einer isolierten Anfechtung der Kostenentscheidung (§ 99 II) zusammen mit der gesamten Kostenentscheidung.

In Betracht kommt allerdings die Gehörsrüge nach § 321a, wenn die Entscheidung über die Austrennung der Mehrkosten unter Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör ergangen ist.

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