Rn 26

Kosten zur Prozessfinanzierung, insb ein Darlehen, das zur Finanzierung von Anwalts- und Sachverständigenkosten aufgenommen wird, können erstattungsfähig sein. Voraussetzung ist, dass es sich um nicht unerhebliche Kosten handelt und die Partei nicht in der Lage war, diese Kosten aus ihren laufenden Einkünften aufzubringen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge