Rn 15l

Geschützt sind Gegenstände, die nicht nur abstrakt religiöser oder weltanschaulicher Natur iSv Art 4 GG sind, sondern tatsächlich als solche vom Schuldner und seiner Familie genutzt werden. Dekorative oder wissenschaftliche Zwecke sind nicht vom Schutzumfang erfasst. Der Wert ist vom GV zu schätzen. Ein weitergehender Schutz kann ggf über § 765a erreicht werden.

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