Rn 2

Der vereinfachte Vollstreckungsauftrag ist nur zulässig, wenn die zu vollstreckende Geldforderung nicht mehr als 5.000 EUR ausmacht. Zur Bestimmung dieses Betrages dürfen nur die titulierten Nebenforderungen und Kosten berücksichtigt werden. Die Nebenrechte des § 4 I bleiben dagegen außer Betracht. Nicht eingestellt werden auch die Kosten der Zwangsvollstreckung nach § 788 I. Sie müssen selbstständig in einem Vollstreckungsauftrag niedergelegt werden.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge