Rn 8
Beweisanträge des Antragsgegners sind im selbstständigen Beweisverfahren grds zulässig, durch sie kann das Gesetzesziel der Vermeidung des Rechtsstreits gefördert werden.
Rn 9
Dem Antragsgegner obliegt betreffend seine Sachanträge die Pflicht zur Glaubhaftmachung. Über die Zulassung der Gegenanträge ist ein Beschl zu fassen; die Ablehnung ist mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar (Kobl BauR 08, 570).
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