Rn 11

Zur Treuwidrigkeit der Erhebung der Zuständigkeitsrüge s näher § 12 Rn 17. Auch die rügelose Einlassung kann im Einzelfall nach § 39 treuwidrig sein. Das kann etwa bei Zuständigkeitsmanipulationen in Betracht kommen. Allein die Tatsache, dass weder der Kl noch der Bekl im Bezirk des angerufenen Gerichts einen allg oder besonderen Gerichtsstand haben, reicht aber für die Annahme einer Treuwidrigkeit noch nicht aus (ebenso Zö/Schultzky Rz 11; ThoPu/Hüßtege Rz 8; Deubner JuS 97, 253 f [OVG Niedersachsen 24.06.1996 - 3 L 4259/94]; aA LG Berlin NJW-RR 97, 378f [LG Berlin 17.09.1996 - 36 O 504/95]).

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