Rn 33

der Kaufsache nach § 3. Interesse des Kl an der Besitzbefreiung insb mit Blick auf Lagerkosten (BGH KostRspr § 3 ZPO Nr 499; Bambg JurBüro 94, 361: 1/10 des Kaufpreises; AG Osnabrück JurBüro 01, 144; § 6 Rn 1), bei Werk Bruchteil des Werklohns (BGH aaO; KG JurBüro 60, 166); bei Zusammentreffen mit Zahlungsklage kann wirtschaftliche Identität bestehen (§ 5 Rn 4 ff); ReS des verurteilten Bekl nach dem Interesse an ersparten Aufwendungen (LG Saarbr 14.5.13 – 13 S 171/12 –).

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