Rn 1

Die Vorschrift behandelt nicht eine Verbandsklagebefugnis, sondern gibt jedem individuell Betroffenen (zB dem Empfänger einer rechtswidrig versandten Werbe-SMS oder E-Mail) einen Auskunftsanspruch zur Durchsetzung eines zB auf § 1004 BGB gestützten Abwehranspruchs (krit aus Sicht der Telekommunikationsunternehmen Rehart/Eckhardt WRP 08, 1286).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge