Leitsatz
Das staatliche Kindergeld wurde in dem vom OLG Naumburg entschiedenen Fall direkt an den volljährigen Sohn der Beklagten ausgezahlt. Ihr wurde in einem Rechtsstreit vom AG zunächst ratenfreie Prozesskostenhilfe bewilligt. Anschließend wurde der Beschluss dahingehend abgeändert, dass eine monatliche Rate von 75,00 EUR angeordnet wurde. Hiergegen richtete sich die sofortige Beschwerde der Beklagten. Das Rechtsmittel führte zu einer Reduzierung der Rate auf monatlich 30,00 EUR.
Sachverhalt
Siehe Kurzzusammenfassung
Entscheidung
Das OLG wies in seiner Entscheidung darauf hin, dass Kindergeld nur zum Einkommen derjenigen Person zu zählen sei, an die es gezahlt werde. Vorliegend sei der Sohn der Beklagten volljährig, er erhalte das Kindergeld selbst ausgezahlt. Eine Zurechnung des Kindergeldes zum Einkommen der Beklagten könne daher nicht stattfinden.
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