Immer noch umstritten ist, ob die Beschlussanfechtungsfrist des § 45 Satz 1 WEG auch für den Anspruch auf Berichtigung der Versammlungsniederschrift gilt oder nicht. Insbesondere die neuere Literatur ist überwiegend der Auffassung, dass die Frist des § 45 Satz 1 WEG nicht maßgeblich ist. Entsprechende aktuelle obergerichtliche Rechtsprechung ist hierzu nicht ergangen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge